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ÖPR - Aufgaben

Aufgaben des örtlichen Personalrats

Der Personalrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden.

Er hat ein Mitbestimmungsrecht

  • Bei Versetzungen und Abordnungen  
  • Bei Beförderungen  
  • Bei der Genehmigung oder Ablehnung von Nebentätigkeiten 
  • Bei Fortbildungsmaßnahmen  

Er nimmt Beschwerden und Anregungen entgegen und wirkt durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hin. Im Beschwerdefall können Sie bei Gesprächen oder Verhandlungen mit Vorgesetzten ein Personalratsmitglied als Beistand mit hinzuziehen.

Bitte wenden Sie sich besonders dann, wenn Sie versetzt werden oder versetzt werden wollen, an uns. Wir werden uns, unter Wahrung der Rechte aller Angehörigen der Dienststelle, für ihre Belange einsetzen.

Was Sie über uns wissen sollten...

Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich im Schulamt für Ihre Belange einsetzen kann. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz unterliegen Personalrätinnen und Personalräte der Schweigepflicht.

Wir sind in ständigem personalrätlichen Austausch mit der Stufenvertretung beim Regierungspräsidium (BPR) und Kultusministerium (HPR) und könnten Ihnen deshalb auch bei über die untere Schulaufsichtsbehörde hinausgehenden Problemen und Fragen weiterhelfen.

Wobei der Personalrat möglicherweise helfen kann:

  • planmäßige Anstellung (Verbeamtung auf Lebenszeit)
  • Dauer der Probezeit (bei Benotung der Probezeitbeurteilung befriedigend oder darunter, raten wir Ihnen dringend Kontakt aufzunehmen)
  • Wünschen und Anregungen für das Fortbildungsprogramm
  • Antrag auf Änderung des Stundenumfangs
  • Versetzung aus dienstlichen Gründen
  • Abordnung mit Wechsel des Dienstortes
  • Anrechnungen
  • Teilzeit, Beurlaubung
  • Drohende Disziplinarmaßnahmen
  • Konferenzrechte
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mutterschutz und Erziehungsurlaub (Elternzeit)
  • Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Krankheit
  • arbeitsmedizinischen Fragen
  • Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen
  • Beschwerden gegen Dienstvorgesetzte

Wobei der Personalrat nicht helfen kann:

  • Individualrechtliche Fragen
  • Probleme mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung
  • Rechtsschutzangelegenheiten
  • Konkrete Probleme mit Eltern, Schülern und Kollegen

Wir empfehlen in diesen Fällen sich an die Gewerkschaft, Ihren Berufsverband oder an einen Fachanwalt zu wenden.

Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei rechtzeitiger Beratung und Unterstützung können wir eher eine für die Betroffenen günstige Lösung erreichen.

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