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Sprachfördermaßnahmen

Sprachfördermaßnahmen

Förderung von Kindern mit festgestelltem, intensivem Sprachförderbedarf.



Wird festgestellt, dass Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege über die alltagsintegrierte Unterstützung der Sprachentwicklung hinaus intensiven Sprachförderbedarf haben, können sie eine zusätzliche Sprachförderung in Sprachfördergruppen erhalten.

Dazu stehen zwei Förderwege zur Verfügung:

  • Intensive Sprachförderung plus (ISF+):
    Die ISF+ wird von einer qualifizierten Sprachförderkraft für Kinder ab zwei Jahren und sieben Monaten bis zum Schuleintritt durchgeführt.
  • Singen - Bewegen - Sprechen (SBS):
    Die Sprachförderung im Rahmen der SBS-Bildungskooperation wird ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt von einem Tandem, bestehend aus einer für SBS zertifizierten musikpädagogischen Fachkraft sowie einer pädagogischen Fachkraft oder einer qualifizierten Sprachförderkraft, durchgeführt.
     

Die Gesamtkonzeption „Kompetenzen verlässlich voranbringen“ (Kolibri) integriert sowohl das bisherige Landesprogramm „Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“ (SPATZ) als auch Elemente des Projekts „Schulreifes Kind“ (SRK).

Hinweise zu Sprachfördermaßnahmen für Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf bietet der Orientierungsrahmen Intensive Sprachförderung plus (ISF+): http://kindergaerten-bw.de

Antragsformulare zu den Sprachfördermaßnahmen „Intensive Sprachförderung plus“ (ISF+) und „Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS): https://www.l-bank.de

AS frühkindliche Bildung

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